Verbandsausschuss

Der Verbandsausschuss besteht aus:

  • dem Verbandsvorstand mit Stellvertreter
  • je einem Vertreter der Städte- und Gemeindefeuerwehren
  • einem Vertreter der nichtöffentlichen Feuerwehren
  • dem Kreisstabführer
  • dem Sprecher der Ehren-und Altersabteilung
  • dem Kreisjugendfeuerwehrwart

 

Aufgaben des Verbandsausschusses unter anderen:

  • den Verbandsvorstand zu beraten und zu unterstützen
  • die Beschlussfassung über alle wesentlichen Vererbungsangelegenheiten, soweit sie nicht der Verbandsversammlung vorbehalten sind
  • die Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl des Verbandsvorstandes sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • die Beschlussfassung über Bildung von Abteilungen
  • die Beratung über den jährlich zu erstellenden Haushaltsplan
  • die Beratung über Satzungsänderungen
  • die Bildung von Arbeitsgruppen zu beschließen und deren Leiter und Mitglieder zu benennen
  • Probleme oder neue Herausforderungen der Feuerwehren aufzuzeigen und an deren Lösung mitzuarbeiten
  • die Feuerwehren, Feuerwehrvereine und deren Träger über Neuerungen zu informieren
  • die Entscheidung über die Mitgliedschaft in anderen Verbänden oder Vereinen