Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss besteht aus:
- dem Verbandsvorstand mit Stellvertreter
- je einem Vertreter der Städte- und Gemeindefeuerwehren
- einem Vertreter der nichtöffentlichen Feuerwehren
- dem Kreisstabführer
- dem Sprecher der Ehren-und Altersabteilung
- dem Kreisjugendfeuerwehrwart
Aufgaben des Verbandsausschusses unter anderen:
- den Verbandsvorstand zu beraten und zu unterstützen
- die Beschlussfassung über alle wesentlichen Vererbungsangelegenheiten, soweit sie nicht der Verbandsversammlung vorbehalten sind
- die Unterbreitung von Vorschlägen für die Wahl des Verbandsvorstandes sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern
- die Beschlussfassung über Bildung von Abteilungen
- die Beratung über den jährlich zu erstellenden Haushaltsplan
- die Beratung über Satzungsänderungen
- die Bildung von Arbeitsgruppen zu beschließen und deren Leiter und Mitglieder zu benennen
- Probleme oder neue Herausforderungen der Feuerwehren aufzuzeigen und an deren Lösung mitzuarbeiten
- die Feuerwehren, Feuerwehrvereine und deren Träger über Neuerungen zu informieren
- die Entscheidung über die Mitgliedschaft in anderen Verbänden oder Vereinen